Achtung: Diese Seite ist am 31. 10. 2018 abgelaufen.
Waldbrandgefahr - Verordnung
In allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.
Anschreiben Waldbrandgefahr.pdf
Mittwoch, 01. August 2018