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Öffentliche Auschreibung - Schifffahrtsaufsichtsorgan

Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gelangt im Bereich der Schifffahrtsaufsicht Grein der Arbeitsplatz

für ein Schifffahrtsaufsichtsorgan (v 3/3)

zur Besetzung.

Mit dem Arbeitsplatz eines Schifffahrtsaufsichtsorganes sind folgende Aufgaben im Aufsichtsbe-reich der Schifffahrtsaufsicht Grein (Strom-km 2045 bis Strom-km 2111,828) verbunden:
• Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Durchführungsverordnungen, insbesondere der Wasser-straßen-Verkehrsordnung

• Erteilung schifffahrtspolizeilicher Anordnungen im Einzelfall

• Regelung der Schifffahrt

• Verordnung von Schifffahrtszeichen

• Hilfeleistung bei Havarien

• Überwachung von Gefahrguttransporten und Sondertransporten

• Informationsstelle für gewerbliche und Sportschifffahrt sowie Behörden

• Überwachung des Fahrwasserzustandes

• Wahrnehmung der schifffahrtspolizeilichen Interessen in schifffahrtsrechtlichen Verfahren

• Administration

Bewerbungsvoraussetzungen sind:
• volle Handlungsfähigkeit

• persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgese-henen Verwendung verbunden ist

• österreichische Staatsbürgerschaft

• abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem technischen oder wirtschaftlichen Gewerbe

• bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Zivil- oder ordentlicher Präsenzdienst

• körperliche Leistungsfähigkeit wegen des Erfordernisses der Dienstverrichtung im Freien sowie im Havarieeinsatz zu jeder Tageszeit und allen Witterungsbedingungen, des Hebens und Tragens schwerer Lasten (Aggregate, Pumpen, etc.) sowie jedenfalls Schwimmkenntnisse

• geistige Beweglichkeit, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, Entscheidungskompetenz und -willen, Fähigkeit zur Teamarbeit, Durchsetzungsvermögen

• gute EDV Kenntnisse (MS-Office, Windows)

• Englischkenntnisse

• Besitz eines Schiffsführerpatentes, eines Funktelefonistenzeugnisses oder einer ADNSachkundebescheinigung von Vorteil

• Bereitschaft zur Leistung von Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen

• Bereitschaft zur Weiterbildung und zum Erwerb dienstlich erforderlicher Befähigungszeugnisse (Schiffsführerpatent 20m, eingeschränktes Funktelefonistenzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst, ADN-Sachkundebescheinigung)

• Bereitschaft zum fallweisen Dienst in benachbarten Dienststellen

• Wohnsituation des Bewerbers muss eine Eingliederung in den Bereitschaftsdienst in der Weise zulassen, dass der Bedienstete in der Lage ist, während der Bereitschaftszeit innerhalb einer halben Stunde nach Alarmierung seinen Dienst bei der Schifffahrtsaufsicht Grein anzutreten

Dienststelle: Schifffahrtsaufsicht Grein, Am Hofberg 2, 4360 Grein

Die Bewerber und Bewerberinnen haben sich einem Aufnahmegespräch zu unterziehen.

Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 1.738,90. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Schriftliche Bewerbungen wären unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen (insbesondere Lebenslauf, Motivationsschreiben, Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung, Zeugnisse etc.) mit Darlegung der Gründe, die den Bewerber/die Bewerberin für den Arbeitsplatz als geeignet erscheinen lassen, unter Anführung der GZ. 7.417 bis spätestens 21. Dezember 2018 an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung I/Präs.1, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, bewerbung@bmvit.gv.at, zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Bewerbung zählt der Zeitpunkt des Einlangens.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet eingebrachte Bewerbungen sowie Bewerbungen, welche nicht die oben angeführten Bewerbungsunterlagen enthalten, nicht berücksichtigt werden können.

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und können für die Dauer eines Jahres in Evidenz gehalten werden. Sofern kein Dienstverhältnis begründet wird, werden Ihre Daten nicht für andere Zwecke weiterverarbeitet.

Schifffahrtsaufsichtsorgan.pdf

Dienstag, 04. Dezember 2018