Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Ablegen der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Der praktische Teil besteht normalerweise aus einer Prüfarbeit mit einer praktischen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch. Wer in einem kaufmännischen Lehrberuf tätig ist, muss statt einer Prüfarbeit einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall bearbeiten.

Die Prüfung findet vor einer Kommission statt, die aus Fachexpertinnen/Fachexperten besteht. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, legt die Prüfungskommission einen neuen Termin für eine Prüfung fest.

Die Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Materialien und Werkzeuge für die Lehrabschlussprüfung werden (bei einem bestehenden Lehrverhältnis) vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt. Wer im Moment nicht in einem Lehrverhältnis steht, muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) einen Antrag auf Bereitstellung von Werkzeug und Materialien bei der Prüfung stellen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus