AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Gresten auf ihren Formularen/Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar und gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.


Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur


Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Gresten gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:

Veröffentlichung Gresten.pdf

Stand: Donnerstag, 05. September 2019

Darstellung der Amtssignatur

Die Marktgemeinde Gresten verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:


Elektronische Signaturprüfung
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/


Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Gresten

Ansprechperson:   Amtsleiter Paul Gruber
Adresse:                  3264 Gresten, Badgasse 1
Telefon:                   07487/2310-16
Fax:                          07487/2310-20
E-Mail:                      gemeinde@gresten.gv.at
UID-Nummer:        ATU16212006
Parteiverkehrszeiten: Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12 Uhr und Freitag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch: Adresse & Amtszeiten der Gemeinde
  • Per E-Mail: offizielle E-Mailadresse der Gemeinde
  • Per FAX: Faxnummer der Gemeinde

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
- Dateigröße - max. 5 MB
- Übermittlung von Zip Dateien - ist möglich
- Datenträger werden verwendet (CD, DVD, USB-Stick….)
- Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf,…) andere Formate auf Anfrage!

Rechtsgrundlage:
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)