Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses

Allgemeine Informationen

Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.

Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.

Voraussetzungen

  • Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
  • Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
  • Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").

Zuständige Stelle

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche Stelle zuständig ist.

Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:

Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland:

Verfahrensablauf

Je nach Bundesland muss entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung gestellt oder die Überführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Im Fall einer Überführung ins Ausland muss ein Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Der Bewilligungsantrag und die Anzeige können persönlich gemacht oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)

Kosten

Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 01.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion