Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Wertpapiergeschäfte

Seit 3. Jänner 2018 gelten bei Wertpapier- und Derivatgeschäften neue Regelungen. Diese sollen den Schutz von Anlegerinnen/Anlegern erhöhen. Unter anderem gelten höhere Transparenz- und Informationspflichten für Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Außerdem müssen Beratungsgespräche besser dokumentiert werden.

Unverändert bleibt die Aufteilung von Anlegerinnen/Anlegern in drei Kategorien, die vom Gesetz unterschiedlich geschützt werden.

Jede Anlegerin/jeder Anleger wird aufgrund der verfügbaren Informationen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:

  • Privatkundin/Privatkunde
  • Professionelle Kundin/professioneller Kunde
  • Geeignete Gegenpartei

Privatkundinnen/Privatkunden genießen den vollen Schutz des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Das bedeutet, dass Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber Privatkundinnen/Privatkunden alle gesetzlichen Wohlverhaltensregeln einhalten müssen. Privatkunden können natürliche und juristische Personen sein. Veranlagt werden kann Privat- und Betriebsvermögen.

Bereits vor dem 3. Jänner 2018 mussten Eignung und Angemessenheit eines Wertpapiergeschäfts von den Banken bzw. Anbietern in jedem Einzelfall geprüft werden. Seit Jänner 2018 müssen zusätzlich alle Hersteller und Anbieter für jedes Produkt eine Zielgruppe definieren, die das Produkt erwerben kann.

Künftig müssen Banken ihre Kundinnen/Kunden außerdem detaillierter über Kosten und Nebenkosten einer Wertpapierdienstleistung, eines Wertpapierprodukts oder eines Derivativgeschäfts informieren. Kundinnen/Kunden müssen einmal jährlich eine Gesamtübersicht aller angefallenen Spesen erhalten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion