Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
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Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
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Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Rechte und Pflichten von Lehrlingen

Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Ein Lehrling muss

  • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
  • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
  • die Berufsschule besuchen,
  • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
  • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

  • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
  • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
  • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
  • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
  • die Berufsschule besuchen zu können.

Weiterführende Links

Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus