Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Bankomatkarte

Mit der Bankomatkarte kann Bargeld vom Girokonto behoben und auch bargeldlos in verschiedenen Geschäften bezahlt werden. Das Geld wird sofort vom Girokonto abgebucht und nicht – wie bei der Kreditkarte – erst im nächsten Monat abgezogen.

Geht die Bankomatkarte verloren oder wird sie gestohlen, muss unverzüglich die Bank oder – außerhalb der Öffnungszeiten – der österreichische Sperrnotruf verständigt werden. Der Bankomatkarten-Sperrnotruf ist unter der Telefonnummer 0800 204 88 00 erreichbar. Aus dem Ausland muss die Telefonnummer +43 1 204 88 00 gewählt werden.

Für das Abheben von Bargeld an Bankomaten und den Geldausgabeautomaten innerhalb der Filialen werden von den Banken individuelle Limits bzw. Begrenzungen gesetzt. Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank können vereinbaren, bis zu welchem Betrag pro Tag bzw. pro Woche Bargeld an Bankomaten und Geldausgabeautomaten abgehoben werden kann. So kann im Missbrauchsfall vermieden werden, dass mehr als ein bestimmter Geldbetrag pro Tag bzw. pro Woche behoben wird. Für Jugendliche muss der Bargeldbezug mit Bankomatkarte auf höchstens 400 Euro pro Woche beschränkt werden.

Mündige Minderjährige, die für ihre regelmäßigen Einkünfte (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) selbstständig ein Girokonto eröffnet haben, können unter folgenden Voraussetzungen eine Bankomatkarte für das von ihnen eröffnete Konto erhalten:

  • Ab dem 14. Geburtstag mit Zustimmung ihrer Eltern
  • Ab dem 17. Geburtstag ohne Zustimmung ihrer Eltern

Mündigen Minderjährigen, die keine regelmäßigen Einkünfte beziehen, darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters der/des Jugendlichen eine Bankomatkarte für ihr/sein Girokonto ausstellen.

Wer sein Konto durch Behebungen mit der Bankomatkarte wissentlich über den zulässigen Rahmen hinaus überzieht und den Überzug auf Verlangen der Bank oder des sonstigen Zahlungsdienstleisters nicht unverzüglich abdeckt oder abdecken kann, macht sich strafbar! Die Bank wird jedenfalls das Girokonto aufkündigen, den überzogenen Betrag fällig stellen und – allenfalls gerichtlich – eintreiben.

Der Code der Bankomatkarte sollte nirgends aufgeschrieben und niemandem mitgeteilt werden!

Weiterführende Links

Übersicht Bankomatkarten (Konsumentenfragen.at)

Letzte Aktualisierung: 14. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion