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Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Ausfüllen und Einreichen des Schecks

Ausfüllen

Am Dienstleistungsscheck (DLS) trägt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Sozialversicherungsnummer und Name der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers sowie den Tag der Beschäftigung ein. Unmittelbar nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten wird der DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer übergeben (tageweise Entlohnung).

Achtung

Bei der ersten Einreichung des DLS und bei Änderungen müssen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit dem DLS bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder beim DLS-Kompetenzzentrum der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (persönlich oder per Post) abzugeben ist.

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bietet Ihnen das Beiblatt zum Dienstleistungsscheck zum Download (→ BVAEB) an. Hier können Sie angeben, ob Sie ein Antragsformular für die Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung zugesandt bekommen wollen. Nähere Informationen zum Thema "Sozialversicherung" im Zusammenhang mit der Entlohnung mit Dienstleistungsschecks finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

Einreichen

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Dienstleistungsschecks nach Erhalt durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber

  • dem Business Center 280 in 8000 Graz, übermitteln,

entweder direkt elektronisch via DLS-App, via DLS-Online (→ BMAW), persönlich oder auf dem Postweg

  • oder über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer erhält dann den Lohn auf ihr/sein Konto bzw. per Postanweisung.

Frist

Die Schecks müssen spätestens bis Ende des Folgemonats beim DLS-Kompetenzzentrum eingereicht oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Dienstleistungsscheck an das Servicetelefon unter der Telefonnummer 050405–40500 (zum Ortstarif) von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr zu wenden.

Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Voraussetzungen und Kauf", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 2. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz