Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft

Bei einem Übertritt von einer Religionsgemeinschaft in eine andere müssen von der Gläubigen/dem Gläubigen bestimmte Anforderungen beachtet werden bzw. werden die Gläubigen auf unterschiedliche Art und Weise auf den Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft vorbereitet.

Achtung

Um in eine andere Religionsgemeinschaft überzutreten, muss zuvor der Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erfolgt sein.

Für die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Religionsgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis (o.B.).

Tipp

Christliche Kirchen und Religionsgesellschaften, die im Ökumenischen Rat zusammengefasst sind, nennen für den Eintritt bzw. Übertritt ähnliche Voraussetzungen und Regelungen. Wichtig ist vor allem das Sakrament der Taufe. Es ist Voraussetzung für den Ein- bzw. Übertritt in eine der christlichen Kirchen bzw. Religionsgesellschaften. Zusätzlich erhält die Eintretende/der Eintretende zumeist eine katechetische Unterweisung.

Wer von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zu einer christlichen übertritt, wird von der Gemeinde auf die Taufe vorbereitet. Nach der Taufe wird der Taufschein ausgestellt.

Weiterführende Links

Ökumenischer Rat

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion