Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Gesundheitsbezogene Maßnahmen

Als gesundheitsbezogene Maßnahmen, die von der Gesundheitsbehörde oder gegebenenfalls von der Schulärztin/vom Schularzt als geeignet und notwendig gehalten und von der Staatsanwaltschaft, den Gerichten oder der Schulleitung angeordnet werden, kommen in Betracht die

  • ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes;
  • ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung;
  • klinisch-psychologische Beratung und Betreuung;
  • Psychotherapie und
  • psychosoziale Beratung und Betreuung.

Diese Maßnahmen müssen durch qualifizierte und mit Fragen des Suchtgiftmissbrauches hinreichend vertrauten Personen durchgeführt werden.

Hinweis

Aufgrund des Rechts auf freie Therapeutenwahl kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Art der gesundheitsbezogenen Maßnahme bestimmen, nicht jedoch eine konkrete Einrichtung.

Die/der Betroffene kann von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder der Schulleitung verpflichtet werden, Bestätigungen über den Beginn und den Verlauf der gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu erbringen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 11 bis 14 Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz