Titel Branche
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Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
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Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung im Burgenland

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen, Dienstleistungen, Veranstaltungen und Handlungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch

  • kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlicht werden,
  • Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ethnischer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung diskriminiert werden oder
  • die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhaltet wird.

Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen, verwenden und solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Personen, die solche Medien, Gegenstände, Datenträger oder Dienstleistungen gewerbsmäßig anbieten, vorführen, weitergeben oder zugänglich machen, haben durch geeignete Vorkehrungen junge Menschen davon auszuschließen. Geeignete Vorkehrungen sind z.B. räumliche Abgrenzungen, zeitliche oder technische Beschränkungen, Aufschriften oder mündliche Hinweise.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion