Titel Branche
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Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
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SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Die eigene Website

Domain

Domains können bei einem Provider angemeldet werden. Die meisten Provider bieten eine Abfragemöglichkeit an, mit der festgestellt werden kann, ob der gewünschte Domainname noch frei ist. Handelt es sich um eine Domain mit der Endung .at, können Sie auch auf der Website der Österreichischen Domain-Registry (NIC.at) nachschauen, ob der gewünschte Domainname schon vergeben ist.

Eine Übersicht der österreichischen Provider findet sich auf den Seiten der ISPA (Internet Service Providers Austria).

Bilder, Videos, Musik auf der eigenen Website

Bilder, Videos und Musik sind urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich dürfen diese daher nur mit Zustimmung der Herstellerin/des Herstellers ins Internet gestellt werden.

Selbst gemachte Fotos, auf denen anderen Personen abgebildet sind, dürfen unter Umständen nur mit Zustimmung der Abgebildeten/des Abgebildeten veröffentlicht werden.

Bei der Gesellschaft der Autoren, Komponisten, Musikverleger (AKM) können die nötigen Rechte an einem Musikstück erworben werden, um es auf die eigene Website zu stellen.

Impressum und Offenlegung

Die Impressumspflicht gilt für elektronische Medien, die wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.

Umgangssprachlich werden die Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet!

Nähere Informationen zur Impressumspflicht finden sich auf USP.gv.at.

Bei der Offenlegungspflicht wird zwischen "großen" und "kleinen" Websites unterschieden. Wenn eine Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine "kleine Website". Die Offenlegungspflicht beschränkt sich in diesem Fall auf

  • Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers.

Tipp

Nähere Informationen zur Offenlegungspflicht von "großen Websites" und zur Impressumspflicht für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.

Weitergehende Angaben müssen gemacht werden, wenn die Website – auch nur indirekt –  kommerziellen Zwecken dient.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion