Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Überstellungskennzeichen

Allgemeine Informationen

Überstellungskennzeichen können für

  • nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
  • zugelassene Kfz und Anhänger,
    • deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
    • denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,

zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

Tipp

Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

Fristen

Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

Zuständige Stelle

Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Typenschein
    bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief)
  • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

Kosten

  • Insgesamt: 203,40 Euro
    • Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
    • Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
    • Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
    • Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro

Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

Zusätzliche Informationen

Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur