Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Urlaub im Ausland ohne Eltern

Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen/des Minderjährigen bestimmt deren/dessen Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung der Minderjährigen/des Minderjährigen dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern einer Jugendlichen/eines Jugendlichen, ob sie/er alleine verreisen darf.

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes. Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Eltern der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der sie erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Dieser Bestätigung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde der Minderjährigen/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt. Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereit gestellt.

Hinweis

Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung.

Tipp

Die e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion