Ab Mo, 23.03.26 gilt: "Tempo 30" auf allen Gemeindestraßen

Ab Montag, 23.03.2026, tritt in der Marktgemeinde Gresten eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
auf allen Gemeindestraßen in Kraft.

Davon ausgenommen bleiben die Landesstraße L92 sowie die Bundesstraße B22.

Mit der Umstellung geht das Anbringen neuer Verkehrszeichen und entsprechender Haltelinien einher.

Wir ersuchen alle Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung, leisten wir gemeinsam unseren Beitrag für ein

verkehrssichereres Gresten!

Tempo 30 in Gresten.pdf

Donnerstag, 19. März 2026