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Auflage 1. NTVA 2019

Von Freitag, dem 31. Mai 2019., bis Freitag, 14. Juni 2018, liegt der 1. Nachtragsvoranschlag des Jahres 2019 zur allgemeinen Einsichtnahme während der Amtsstunden am Gemeindeamt auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftliche Erinnerungen dazu beim Gemeindeamt Gresten einbringen.