ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben. Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz (Privatpersonen): Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Privatperson den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat. Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung ("Nebenwohnsitze") sind ab dem Jahr 2024 nicht beitragspflichtig., Kommunalsteuerpflicht (Unternehmen): Es sind jene Unternehmen beitragspflichtig, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.,

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) (ehemalige GIS) Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet: 050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr) Weitere Informationen zum Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.

Verfahrensablauf

Registrierung Der neue ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt. Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen. Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich. Zahlungsweise Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden. Bei Neuanmeldungen seit 1. Jänner 2024 muss mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich gezahlt werden., Bei Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. , Bekanntgabe von Änderungen Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.

Kosten

Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit. Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.

Zusätzliche Informationen

Befreiung vom ORF-Beitrag, Adressänderung: ORF-Beitrag, Namensänderung: ORF-Beitrag, ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), Registrierung (OBS), Befreiung (OBS), Änderung – Name, Adresse, Zahlungsweise (OBS),

Rechtsgrundlagen

ORF-Beitrags-Gesetz, Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung), Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG), ORF-Gesetz (ORF-G), Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks,

Zum Formular

Antragsformulare (OBS)
Letzte Aktualisierung: 13.12.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion