Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Behindertenfahrzeuge

Ausgleichkraftfahrzeuge

Ausgleichkraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte besondere Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der Lenkerin/des Lenkers beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen Kraftfahrzeug der betroffenen Person werden im Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie im Zulassungsschein vermerkt.

Adaptieren von Kraftfahrzeugen

Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für Neukauf und Adaptierung zu beantragen.

Alle führenden Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei der Typisierung.

Tipp

Wenden Sie sich vor dem Autokauf an die Beratungsstellen der Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ.

Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur