Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Maut 

Allgemeine Informationen

Auf einigen Abschnitten des mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wird für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse Streckenmaut eingehoben. Streckenmautpflichtige Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig. Bei diesen Streckenmaut-Abschnitten handelt es sich um die gesamte A 13 Brenner Autobahn sowie um Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße.

Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Mehrfahrtenkarte.

Voraussetzungen

Hinweis

Personen, die über eine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung verfügen (Gratisvignette), erhalten auch automatisch eine kostenlose digitale Mehrfahrtenkarte für alle Streckenmautabschnitte (Ausnahme: A 11 Karawanken Autobahn). Mit der Gültigkeitsabfrage ( → ASFINAG) kann jederzeit abgefragt werden, welche Mautprodukte für ein Kfz-Kennzeichen vorliegen.

Sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde, ist die kostenlose Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:

  • Vorlage eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest die Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe). Die Einschränkung muss im Führerschein der Person mit Behinderung eingetragen sein
  • Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird.

Die Mehrfahrtenkarte wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Mehrfahrtenkarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten der ASFINAG.

Zuständige Stelle

ASFINAG Maut Service GmbH

Kosten

Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Informationen

Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 Brenner Autobahn

Neben der regulären Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderungen gibt es auch eine Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung zur Benutzung ausschließlich der A 13 Brenner Autobahn mit abweichenden Anspruchsvoraussetzungen. Diese kann im Jahr 2025 zu einem Preis von 12 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) erworben werden, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Inhaberinnen/Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt
  • Schwerkriegsbeschädigte (nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz)
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Menschen mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 50 Prozent

Die Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung auf der A 13 wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur