Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Kindergartenanmeldung

Allgemeine Informationen

Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes in der Kinderkrippe (Krabbelstube), im Kindergarten und im Kinderhort nachdenken. Die Kinderkrippe, der Kindergarten und der Kinderhort ermöglichen es den Kindern, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein, und Berufstätigen oder Studierenden, ihrer Tätigkeit in dem Wissen nachzugehen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt.

Die Kinderkrippe kommt für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Betracht. Ab drei Jahren können Kinder den Kindergarten besuchen. Der Kinderhort ist in der Regel für Kinder ab sechs Jahren. Hier werden sie nach dem Schulunterricht betreut.

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Kinderbetreuung.

Fristen

Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten anzumelden. Die Anmeldung in einem Kinderhort ist erst dann erforderlich, wenn Sie bereits wissen, in welche Schule Ihr Kind gehen wird.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann – je nach Gemeinde bzw. Betreuungseinrichtung – formlos oder mittels Formular, persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen. Wenn ein Anmeldeformular erforderlich ist, erhalten Sie dieses bei der zuständigen Stelle bzw. am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung Ihres Kindes notwendig sind, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Anmeldung zu einem Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Kinderhortplatz ist kostenlos.

Haben Sie einen solchen Platz für Ihr Kind bekommen, müssen Sie in der Regel einen monatlichen Elternbeitrag zahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 wurde eingeführt, dass der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos sein soll (sogenannter Gratiskindergarten).

Diesbezügliche Initiativen der meisten Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Formen der Kinderbetreuung".

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion