Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Partnerschaftsbonus

Allgemeines

Haben die Eltern

so erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro. Der Partnerschaftsbonus ist eine einmalige Zahlung. Insgesamt erhalten beide Elternteile also 1.000 Euro.

Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der höchstmöglichen Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes (für beide Eltern).

Nach Auszahlung des Partnerschaftsbonus darf für dieses Kind kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen werden!

Achtung

Wird später zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld bei einem Elternteil zurückgefordert (z.B. bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze) und werden dadurch die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so wird auch der Partnerschaftsbonus von beiden Elternteilen zurückgefordert! Dabei spielt es keine Rolle, welcher Elternteil die rückwirkende Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (Aufteilungsquote und jeweilige Mindestbezugsdauer) verursacht hat.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf den Partnerschaftsbonus besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Von Vater und Mutter wurde zu fast gleichen Teilen (50:50 bis maximal 60:40) Kinderbetreuungsgeld bezogen.
  • Jeder der beiden Elternteile hat mindestens für 124 Tage Kinderbetreuungsgeld bezogen.

Zeiten, in denen das Kinderbetreuungsgeld zur Gänze geruht hat (beispielsweise wegen eines Anspruchs auf Wochengeld) oder in denen aus einem anderen Grund kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, werden für den Partnerschaftsbonus nicht angerechnet.

Antrag

Der Antrag auf den Partnerschaftsbonus kann zugleich mit seinem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gestellt werden. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag bei seinem Krankenversicherungsträger, bei dem er Kinderbetreuungsgeld bezogen hat, stellen.

Auch eine spätere, gesonderte Antragstellung bei dem für sie/ihn zuständigen Krankenversicherungsträger ist möglich.

Wird der Partnerschaftsbonus erst nach dem Kinderbetreuungsgeld beantragt, muss der Antrag spätestens innerhalb von 124 Tagen ab dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten Bezugsteiles des Kinderbetreuungsgeldes (für beide Eltern) gestellt werden.

Weiterführende Links

Kinderbetreuungsgeld-Broschüre (→ BKA)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt