Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Leben in der Gemeinde

Welche Regeln des Zusammenlebens muss ich in meiner Gemeinde besonders beachten?

Das Leben in der Gemeinde bzw. in der Stadt und die Ausübung von Freizeitaktivitäten werden von vielen verschiedenen rechtlichen Regelungen bestimmt. Da es nicht immer einfach ist herauszufinden, was beim Zusammenleben zu beachten ist, werden die wichtigsten Bestimmungen für Ihre Gemeinde bzw. Stadt im Thema "Leben in der Gemeinde" zusammengefasst und in bürgerfreundlicher, verständlicher Form präsentiert. Darüber hinaus werden Ihnen wichtige Informationen zu Ihrer Gemeinde bzw. Stadt geliefert, die Ihnen den Alltag erleichtern können.

Umfasst sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Regeln für das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, die Pflicht zur Schneeräumung und die Streupflicht, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie der Maulkorb- und Leinenzwang und die Pflicht zur Entfernung von Hundekot, Informationen zum Abfall in der Gemeinde bzw. Stadt und die wichtigsten Kontaktdaten zu Ihrer Heimatgemeinde bzw. Heimatstadt, damit Sie bei Fragen auf einfachem Wege Kontakt mit dieser aufnehmen können.

Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – Informationen zu den genannten Themen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Dieses Thema wird sukzessive erweitert.

Anleitung

Wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abgerufen werden. Die angeführten Informationen entsprechen dem Stand 2019 oder 2021 (bei jeder Gemeinde bzw. Stadt angeführt). Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen für EU-Bürger

Mit dem Single Digital Gateway verfolgt die EU das Ziel, digitale öffentliche Informationen und Dienste in allen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen. Über das EU-Portal "Your Europe" werden nationale Informationen und elektronische Verfahren einzelner Mitgliedstaaten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger und Unternehmen einfach und unbürokratisch auf Unionsebene zugänglich gemacht. Die für österreichische Städte und Gemeinden relevanten Informationen sind unter Informationen für EU-Bürger zu finden.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion