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Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
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Katholische Jugend Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
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Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
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Segelclub Kleines Erlauftal Sport
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Schulfahrtbeihilfe

Allgemeine Informationen

Sofern für die Zurücklegung des Schulweges für mindestens 2 km pro Richtung keine Möglichkeit vorhanden ist, eine unentgeltliche Beförderung oder die Schülerfreifahrt in Anspruch zu nehmen, besteht – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Anspruch auf Fahrtenbeihilfe.

Für ein behindertes Kind besteht Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe jedoch auch dann, wenn der Schulweg weniger als 2 km lang ist und dem Kind die Zurücklegung dieses Weges ohne Benützung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Distanz zwischen Schule und Wohnort sowie von der Anzahl der Schultage in der Woche.

Zuständige Stelle

Das Wohnsitzfinanzamt

Hinweis

Über eventuelle Restkosten entscheidet die zuständige Landesregierung.

Erforderliche Unterlagen

Zum Formular

Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zwischen der Wohnung im Inland und der Schule – Beih85

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt