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Klimageräte

Kühlung von Wohnräumen mit Klimagerät

Ein Klimagerät sollte nur dann angeschafft werden, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, die Raumtemperatur erträglich kühl zu halten. Bei der Wahl des Klimageräts sollte auf die Energieeffizienz geachtet werden. Da Klimageräte durchschnittlich zehn bis zwölf Jahre in Verwendung sind, lohnt es sich, den Stromverbrauch zu berücksichtigen. Die Folgen eines unbedachten Kaufs wirken sich dementsprechend lange aus.

Hinweis:

Mieterinnen/Mieter einer Wohnung sollten beachten, dass die Außenteile von Klimageräten einen Eingriff in das äußere Erscheinungbild des Hauses darstellen. Sie sollten sich daher vor Aufbau des Klimageräts eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters geben lassen.

Achtung:

Mobile Klimaanlagen und raumluftabhängige Gasthermen oder Gasdurchlauferhitzer dürfen nicht gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Es besteht die Gefahr von Kohlenmonoxid-Unfällen (CO-Unfälle). Es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Klimageräts an eine Rauchfangkehrerin/einen Rauchfangkehrer oder einen Fachbetrieb zu wenden, um abzuklären, ob ein gefahrloser Betrieb möglich ist.

Tipps zur Kühlung von Wohnräumen ohne Klimagerät

Abgesehen von der Verwendung von Klimageräten für den Haushaltsbereich gibt es einige hilfreiche Maßnahmen, um bei sommerlicher Hitze die Raumtemperatur zu senken:

  • Hitzeschutz an Fenstern: Vorhänge und Innenjalousien eignen sich schlecht als Schutz vor Hitze. Um das Aufheizen eines Raumes zu vermeiden, sollten an den Fenstern außen Jalousien oder Rollos angebracht werden. Bei außenliegenden Sonnenschutzanlagen sollte eine helle Farbgebung gewählt werden. Helle Farben reflektieren das Sonnenlicht und somit die Hitze besser als dunkle Farben.
  • Baulicher Hitzeschutz: Ein gut isolierter Innenraum ist nicht nur im Winter vor Kälte geschützt, sondern auch im Sommer vor der Hitze.
  • Schattenspender: Auch Bäume, Pergolen oder vorgezogene Dachkanten können Kühlung verschaffen.
  • Wärme durch Elektrogeräte und Beleuchtung vermeiden: Da zusätzlich zur Sonnenbestrahlung von außen auch diverse Elektrogeräte den Innenraum aufheizen, sollte auf den Betrieb dieser Geräte (z.B. Backofen, Fernseher, Computer) nach Möglichkeit verzichtet werden. Die Beleuchtung sollte auf das Notwendigste reduziert werden. Die Wärme, die von angeschalteter Beleuchtung ausgeht, kann durch die Verwendung von LED-Lampen reduziert werden.
  • Nachtlüften: Wenn in der Nacht gut durchgelüftet wird, können die Fenster tagsüber geschlossen bleiben, damit die Hitze nicht in den Innenraum gelangt.
  • Temperaturausgleich zwischen den Räumen: Offene Türen innerhalb der Wohnung schaffen einen Temperaturausgleich zwischen den Räumen. Dadurch können warme Räume durch kühlere Räume aufgefrischt werden.
  • Ventilatoren: Als Alternative zu einem Raumklimagerät kann ein Ventilator angeschafft werden. Ventilatoren können die Raumtemperatur zwar nicht senken, bringen durch den Luftstrom aber zumindest eine subjektive Erleichterung. Sie sind wesentlich günstiger in der Anschaffung als Raumklimageräte und verbrauchen deutlich weniger Strom.
  • Sonnenschutzförderung der Stadt Wien
  • Topprodukte: Klimageräte (BMK)
    Sie suchen ein energieeffizientes Gerät? In der Topprodukte-Produktdatenbank finden Sie die effizientesten, am österreichischen Markt erhältlichen Klimageräte.
  • Effizienz-Check (BMK)
    Sind billigere Produkte wirklich günstiger? Vor allem, wenn auch die laufenden Kosten für Strom (und eventuell Wasser) berücksichtigt werden? Lohnt es sich, effizientere und möglicherweise teurere Geräte zu kaufen? Der Effizienz-Check unterstützt, eine gut durchdachte Kaufentscheidung zu treffen.
  • Thema "Richtig kühlen" auf klimaaktiv.at (BMK)
    Die Klimaschutzinitiative "klimaaktiv" gibt weitere umweltfreundliche Tipps, wie Sie an Sommertagen die eigenen vier Wände auf angenehme Temperaturen abkühlen können.
  • Ratgeber Komfortlüftung (BMK)
    Die Broschüre bietet Tipps zum Einbau einer Komfortlüftungsanlage zur Verbesserung der Raumluftqualität.
Letzte Aktualisierung: 28.02.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion