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Laufzeit

Allgemeines

Jener Zeitraum, in dem die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer den Kreditbetrag plus Kreditkosten zurückzuzahlen hat, wird Kreditlaufzeit genannt. Die Kreditlaufzeit beginnt mit dem Tag der Auszahlung des vereinbarten Geldbetrages durch die Kreditgeberin/den Kreditgeber.

Aus dem Verwendungszweck bzw. der angenommenen Nutzungsdauer des zu finanzierenden Objektes, aus dem errechneten Kreditbetrag und aus der Kreditrate ergibt sich die Kreditlaufzeit. Es wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungen unterschieden.

Bei Überziehung des Kontorahmens verrechnet die Bank in der Regel erheblich höhere Zinsen als bei einem Kredit. Bei manchen Banken wird außerdem im Falle der Überziehung eine höhere Kontoführungsgebühr verrechnet.

Kurzfristige Finanzierung

Ein kurzfristiger Kredit hilft, über finanzielle Engpässe hinwegzukommen, z.B. für einige Monate oder ein Jahr. Hierbei existieren einige Alternativen zum Bankkredit:

  • Ein Gehaltsvorschuss von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber
  • Ein Privatkredit aus dem Familien- und Freundeskreis
  • Die Ausnützung des Überziehungsrahmens des Bankkontos
  • Eine Ratenzahlung

Mittelfristige Finanzierung

Mit einem Konsumkredit können z.B. Gebrauchsgüter mit einer mittleren Lebensdauer angeschafft werden. Für Autos wird üblicherweise eine Nutzungsdauer von fünf Jahren, für Einrichtungsgegenstände eine Nutzungsdauer von zehn Jahren angenommen. Gebrauchsgüter verlieren laufend an Wert.

Neben Bankkrediten zählen auch Ratenkauf und Versandhauskredite zur mittelfristigen Finanzierung. Beim Ratenkauf handelt es sich um einen Kauf mit Eigentumsvorbehalt seitens der Verkäuferin/des Verkäufers, d.h. die Ware wird übergeben, geht allerdings erst nach Bezahlung aller Raten (Kaufpreis und Kreditkosten) in das Eigentum der Käuferin/des Käufers über. Beim Versandhaus- oder Warenkredit ist der Kreditvertrag schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger abzuschließen. Auch hier müssen die vorvertraglichen Informationsverpflichtungen nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) erfüllt sein. Auch Warenkreditgeberinnen/Warenkreditgeber müssen die Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers prüfen.

Langfristige Finanzierung

Kredite zum Kauf, zur Errichtung, Erhaltung oder Sanierung einer Immobilie (z.B. eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes) werden in der Regel langfristig abgeschlossen. Sie werden auch als Wohn- oder Investitionskredite bezeichnet.

Der Kreditbetrag ist weitaus höher als bei mittelfristigen Konsumkrediten, aber die Anschaffungen stellen auch einen bleibenden Wert dar. Die Finanzierung kann auch über mehrere Kredite erfolgen. Spezielle Formen sind z.B.:

  • Der Rahmenkredit (Dispositionskredit): beim Rahmenkredit steht Kapital für vereinbarte Zeiträume zur Verfügung, z.B. je nach Baustufe. Dafür können zusätzliche Kosten anfallen.
  • Der revolvierende Kontokorrentkredit: hierbei handelt es sich um "Kredite in laufender Verrechnung". Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer kann innerhalb der festgelegten Kreditlaufzeit teilweise oder ganz über den vereinbarten Kreditbetrag frei verfügen.

Auswirkungen der Kreditlaufzeit auf die Gesamtbelastung

Die Kreditlaufzeit hängt maßgeblich von den finanziellen Möglichkeiten der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers ab, d.h. von der Höhe der monatlichen Kreditrate. Je kürzer die Laufzeit bleibt, desto geringer ist die Gesamtbelastung.

  • Eine längere Kreditlaufzeit erhöht die Gesamtbelastung. Die monatliche Kreditrate ist zwar geringer, aber je länger ein Kredit läuft, umso mehr Zinsen sind zu zahlen. In manchen Fällen kann es zu einer Verlängerung der Kreditlaufzeit kommen, wenn der Kreditzinssatz steigt oder eine Stundung der Kreditratenzahlungen, d.h. die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt, vereinbart werden muss.
  • Eine kürzere Kreditlaufzeit verringert die Gesamtbelastung. Die monatliche Kreditrate ist höher. In manchen Fällen kann es zu einer Verkürzung der Kreditlaufzeit kommen, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird oder der Zinssatz bei gleichbleibender Kreditratenhöhe fällt (bei variablen Kreditzinsen).

Rechtsgrundlagen

Verbraucherkreditgesetz (VKrG)

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion