Titel Branche
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Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
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Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Mitnahme von Lebensmitteln und anderen Waren

Eine geringe Menge von Lebensmitteln und zusammengesetzten Erzeugnissen darf im persönlichen Gepäck von Reisenden für den Eigenbedarf aus den Mitgliedstaaten der EU sowie den Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt nach Österreich mitgeführt werden. Für einige dieser Drittstaaten gelten darüber hinaus besondere Beschränkungen für die Einfuhr von Fleisch, Milch und anderer spezieller Erzeugnisse nach Österreich.

Hinweis

Eine geringe Menge ist eine (mengenmäßig nicht genau eingegrenzte) Menge an Waren und Gegenständen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden bzw. der Verbraucherin/des Verbrauchers und keinesfalls zu kommerziellen Zwecken bestimmt ist.

Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.) können grundsätzlich aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarkts frei mitgeführt werden.

Hinweis

Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern können grundsätzlich auf dem Landweg pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze"). Auf dem Luftweg können grundsätzlich pro Person Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitgebracht werden ("Reisefreigrenze").

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 14. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion