Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
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Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
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Katholische Jugend Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
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Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
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Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
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SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Teilnahme an ELGA

Allgemeines zum Widerspruch gegen die Teilnahme

Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil; jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

Der ELGA-Teilnahme kann

  • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
  • nur teilweise (partielles Opt-out)

widersprochen werden.

Partielles Opt-out bedeutet, dass (nur) der Teilnahme an bestimmten ELGA-Applikationen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird weiter an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Applikationen teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

Generelles Opt-out hingegen bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Dadurch ist man keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

Wer wieder an ELGA teilnehmen möchte, der/dem ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall erfolgt jedoch keine Rückerfassung zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandener ELGA-Gesundheitsdaten. Der Widerruf des Widerspruchs wird − wie der Widerspruch − bei der ELGA-Widerspruchstelle oder über das ELGA-Zugangsportal abgegeben (siehe unten).

ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch auszuüben:

Hinweis:

Allgemeine Informationen zu ELGA finden sich auf oesterreich.gv.at sowie im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle.

Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz