Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

Allgemeine Informationen

Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (BMF) entrichten.

Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 05.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen