Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Wirkung der Konkurseröffnung auf Verträge

Teilweise darf die Schuldnerin/der Schuldner nach Konkurseröffnung gewisse Rechtsgeschäfte nicht mehr abschließen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben jedoch grundsätzlich aufrecht.

Gewisse Rechtsgeschäfte, die von der Schuldnerin/vom Schuldner noch vor Konkurseröffnung abgeschlossen wurden, können im Rahmen des Konkursverfahrens unter bestimmten Bedingungen angefochten und für ungültig erklärt werden. Der Zweck dieser Anfechtung liegt darin, das Vermögen der Schuldnerin/des Schuldners zu vermehren.

Zur Anfechtung ist jede Gläubigerin/jeder Gläubiger berechtigt. Je nach Anfechtungstatbestand können Rechtsgeschäfte bekämpft werden, die bis zu zehn Jahre zurückliegen.

Bei Notwendigkeit wird vom Gericht eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter bestellt. Diese/dieser kann von einem Vertrag zurücktreten, der von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt ist. Bei Vertragsrücktritt werden keine vertraglichen Leistungen mehr erbracht.

Achtung:

Jede Erklärung, die nach der Konkurseröffnung in das Konkursverfahren eingreift, muss auch an die Masseverwalterin/den Masseverwalter gerichtet werden.

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz