Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Kalte Progression

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen (USP) ansteigenden Steuersätzen besteuert wird.

Wenn die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben, rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor bzw. bleiben in der höchsten Tarifstufe. Die steuerliche Bemessungsgrundlage steigt aufgrund der Lohnerhöhung im Zeitablauf an, ohne dass der Steuertarif entsprechend angepasst wird. Trotz gleichbleibenden realen Werts der steuerlichen Bemessungsgrundlage erhöht sich die Steuerlast überproportional. Der Effekt, dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird "kalte Progression" (im engeren Sinn) genannt.

Um die kalte Progression zu vermeiden, müssen die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion