Titel Branche
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Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
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Elternverein Schule
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
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Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
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Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
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Senioren der Pfarre Gresten Verein
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Tennisclub Raiba Gresten Sport
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
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Zuständigkeit

Allgemein bedeutet Zuständigkeit die Ermächtigung, einen Rechtsakt zu setzen.

Verfahrensrechtlich unterscheidet man zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit. Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man den Aufgabenbereich eines (Staats-)Organs. Unter funktioneller Zuständigkeit versteht man die organisatorische oder instanzenmäßige Zuständigkeit eines Organs, sie wird als besondere Form der sachlichen Zuständigkeit gesehen. Mit der örtlichen Zuständigkeit wird festgelegt, welche Behörde oder welches Gericht für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist.

Eine Behörde muss ihre Zuständigkeit grundsätzlich von Amts wegen wahrnehmen.

Beispiel:
  • Für eine Grundbuchseintragung ist das Bezirksgericht sachlich zuständig.
  • Die KFZ-Zulassung ist bei der Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens, die für den jeweiligen Bezirk ermächtigt ist, vorzunehmen (örtliche Zuständigkeit).
Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion