Titel Branche
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Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
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Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
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Katholische Jugend Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
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Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
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NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
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Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
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SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
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Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Ärztliche Untersuchung

Die gesundheitliche Eignung für die Erlangung eines Führerscheins wird von einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin beurteilt. Sie/er hat vor allem das Seh- und Hörvermögen zu prüfen und stellt nach der Untersuchung einen entsprechenden Befund aus.

Eine Amtsärztin/ein Amtsarzt wird zur Durchführung dieser Gesundheitsuntersuchung nur dann herangezogen, wenn die sachverständige Ärztin/der sachverständige Arzt kein auf "geeignet" lautendes Gutachten abgeben kann.

Bei Vorliegen einer körperlichen Behinderung entscheiden jedoch eine Amtsärztin/ein Amtsarzt und eine Technikerin/ein Techniker, ob Zusatzeinrichtungen für das Kraftfahrzeug der Lenkerin/des Lenkers mit Behinderungen vorgeschrieben werden müssen. Diese Einrichtungen müssen bereits im Übungsfahrzeug der Fahrschule (in dem auch die praktische Fahrprüfung abgenommen wird) vorhanden sein.

Ein schlechter amtsärztlicher Befund hinsichtlich der körperlichen Eignung bedeutet nicht unbedingt, dass man keinen Führerschein erlangen kann. Es kann je nach den Umständen des Einzelfalls möglicherweise ein Führerschein mit Einschränkungen erworben werden. 

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur