Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Anmeldung im Ausland

Allgemeine Informationen

Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.

Allfällige weitere notwendige und empfehlenswerte Schritte im Zusammenhang mit der Abmeldung finden sich auch im Kapitel Umzug.

Erforderliche Unterlagen

Zur Mindestanforderung an Dokumenten zählen:

Bei längeren Auslandsaufenthalten wird empfohlen, mit der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Honorarkonsulat) Kontakt aufzunehmen, um die aktuelle Adresse sowie spätere Adressänderungen bekannt zu geben, oder sich einfach online zu registrieren.

Zusätzliche Informationen

Meldepflicht für Wehrpflichtige: Wehrpflichtige Österreicher, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnsitz unverzüglich der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Wehrpflichtige, deren dauernde Untauglichkeit festgestellt worden ist oder die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und dem Reservestand angehören.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten