Titel Branche
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Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
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Theatergruppe die 3 Kultur
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Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jeder Miteigentümer kann, solange er die Rechte der Mitteilhaber nicht verletzt, seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer