Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Früherkennung einer Behinderung eines Kindes

Erkennen einer Behinderung des Kindes

Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar Monaten, andere wirken sich später aus.

Die im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Routineuntersuchungen sollen Betreuungspersonen Sicherheit über die Entwicklung des Kindes geben.

Wenn das Kind beispielsweise

  • den Kopf nicht heben kann,
  • seine Arme und Beine besonders schlaff sind,
  • wenn es nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln, Streicheln reagiert oder
  • Sie sonst irgendwelche Besonderheiten bemerken,

dann sollten Sie sich entweder mit

  • Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt,
  • einer Elternberatungsstelle oder
  • einer Krankenhausambulanz

in Verbindung setzen. 

Auswirkungen der Behinderung

Es gibt angeborene Behinderungen, die sofort nach der Geburt zu erkennen sind. In diesen Fällen setzen sogleich gezielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung ein.

Meist lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist und welche Organe und Funktionen betroffen sind. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die weitere Entwicklung äußern. Jede gründliche fachärztliche Untersuchung ermöglicht festzustellen, wo bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vorliegen.

Ein Kriterium für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist frühzeitig einsetzende und gezielte Förderung.

Tipp:

Scheuen Sie sich nicht, genau nachzufragen. Sollten Sie keine befriedigenden Antworten auf Ihre Fragen bekommen, suchen Sie andere Ärztinnen/Ärzte oder Betreuungseinrichtungen auf.

Beratungsmöglichkeiten zu Fragen der Behinderung

Es gibt in allen Bundesländern Einrichtungen (zum Beispiel Vereine, Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik), die unbürokratisch Information, Beratung und Betreuung bei Fragen zur körperlichen und intellektuellen Entwicklung Ihres Kindes anbieten.

Tipp:

In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice werden Kinder und Jugendliche und deren Familien über die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finanziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen verwiesen.

Informationen und Beratung zum Thema Pflege bietet das Bürger:innenservice des Sozialministeriums unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 16 11 sowie die Internetplattform für pflegende Angehörige.

Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz