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Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
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Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
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NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
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Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Segelclub Kleines Erlauftal Sport
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

  • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
  • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
  • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
  • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
  • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

Rechtsgrundlagen

Oö. Fischereigesetz 2020

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion