Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Rechte und Pflichten der Adoptiveltern

Durch die Bewilligung des Adoptionsvertrags durch das Gericht wird die Annahme des Adoptivkindes wirksam. Somit werden die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern auf die Adoptiveltern übertragen. Solche Rechte und Pflichten betreffen

  • die Pflege und Erziehung des Kindes,
  • die gesetzliche Vertretung und
  • die Vermögensverwaltung sowie
  • die Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung.

Wird das Adoptivkind nur durch eine Wahlmutter/einen Wahlvater adoptiert, erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen, wie z.B. die Pflege und Erziehung des Kindes, zur leiblichen Mutter/zum leiblichen Vater und deren/dessen Verwandten.

Die familienrechtlichen Beziehungen des leiblichen Elternteils zum Kind bleiben jedoch aufrecht, wenn eine Adoption des Kindes durch die gleichgeschlechtliche Partnerin/den gleichgeschlechtlichen Partner dieses Elternteils erfolgt.

Weiterführende Links

Gerichtssuche (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz