Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Leasingvertrag

Leasing ist ein Rechtsgeschäft eigener Art über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern (z.B. Auto), wobei die Auswahl und Spezifikation dieser Sache in der Regel durch die Nutzerin/den Nutzer erfolgt.

Ein Leasingvertrag kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden. Diese kann auch nachträglich eingeholt werden, allerdings ist das Rechtsgeschäft bis zur Erteilung der Zustimmung nicht voll gültig.

Wenn die Eltern der Entscheidung nicht zustimmen, ist der Leasingvertrag von Anfang an ungültig, so als ob er nicht zustande gekommen wäre.

Wenn die Jugendliche/der Jugendliche – ohne Zustimmung der Eltern – einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, ist sie/er, wenn sie/er inzwischen volljährig geworden ist, nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie/er freiwillig schriftlich erklärt, die Verpflichtungen aus dem Vertrag als rechtswirksam anzuerkennen. Die Bank kann die volljährig Gewordene/den volljährig Gewordenen jedoch zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen.

Ohne diese schriftliche Erklärung der Jugendlichen/des Jugendlichen wird ein solches Rechtsgeschäft nicht voll gültig.

Nähere Informationen zur nachträglichen Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion