Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Anwendbares Recht beim Online-Shopping

Das Herkunftslandprinzip bedeutet, dass innerhalb der EU grundsätzlich das Recht des Sitzstaates der Online-Shop-Betreiberin/des Online-Shop-Betreibers anwendbar ist. Der Sitzstaat ist der Staat, in dem die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber ihr/sein Unternehmen niedergelassen hat.

Ist die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber mit ihrem/seinem Unternehmen in Österreich niedergelassen, gilt grundsätzlich österreichisches Recht.

Bei Online-Verträgen zwischen Verbraucherinnen/Verbrauchern und Unternehmerinnen/Unternehmern ist jedoch das Recht jenes Staates anzuwenden, in welchem die Verbraucherin/der Verbraucher ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Vereinbarung eines anderen Rechts (Rechtswahl) ist grundsätzlich möglich – dies erfolgt häufig in den AGB des Unternehmens. Allerdings bleibt dadurch der Schutz durch zwingende Regelungen des Verbraucherstaates (also etwa Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes) unberührt, falls diese für die Konsumentin/den Konsumenten günstiger sind.

Beispiel

Kauft eine österreichische Konsumentin/ein österreichischer Konsument von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Deutschland Waren oder Dienstleistungen an, muss das österreichische Konsumentenschutzgesetz so weit angewendet werden, als es für die Verbraucherin/den Verbraucher günstiger ist. Kauft eine deutsche Konsumentin/ein deutscher Konsument Waren oder Dienstleistungen von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Österreich, muss auch das deutsche Verbraucherrecht beachtet werden.

Nähere Informationen zum anwendbaren Recht finden sich auf USP.gv.at.

Seit 3. Dezember 2018 ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Sie regelt, dass alle Verbraucherinnen/Verbraucher aus der EU grundsätzlich den gleichen Zugang zu allen Online-Shops in der EU haben sollen. Internetseiten sollen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem vorübergehenden Aufenthaltsort der Verbraucherin/des Verbrauchers "geblockt" werden. So ist beispielsweise die Verweigerung des Zugriffs auf einen Online-Shop wegen der Herkunft der Besucherin/des Besuchers (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Lieferadresse oder IP-Adresse) verboten. Allerdings kann jede Online-Shop-Betreiberin/jeder Online-Shop-Betreiber ihr/sein Liefergebiet weiterhin frei bestimmen. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss die gekaufte Ware abholen oder die Abholung durch dritte Personen auf eigene Kosten organisieren, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber nicht in das Land der Verbraucherin/des Verbrauchers liefert.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion