Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Checkliste Schulpflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen
allgemeine Schulpflicht Für alle Kinder, die sich für mindestens ein Semester in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre.
Zeugnisse Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe.
1. bis 4. Schuljahr  Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) oder Sonderschule
5. bis 8. Schuljahr 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Neuen Mittelschule (NMS), der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS), der Berufsbildenden höheren Schule (BHS) oder einer Sonderschulstufe
9. Schuljahr 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, Weiterbesuch einer Neuen Mittelschule (NMS) oder einer Sonderschule oder Besuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule.
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion