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Reisepass gestohlen

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Diebstahl in Österreich

Bei einem Diebstahl des Reisepasses in Österreich muss eine Diebstahlsanzeige unverzüglich bei der örtlichen Polizei (→ LPD) erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.

Hinweis

 Bürgerinnen/Bürger aus anderen Staaten als Österreich müssen sich nach der Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei (→ LPD) zur Ausstellung eines Notpasses an die Vertretungsbehörde ihres Heimatstaates (→ BMEIA) wenden.

Diebstahl im Ausland

Im Ausland muss zunächst eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.

Zurück in Österreich muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses gestellt werden.

Hinweis

Eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass ohne Visum ist im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich. Eine Möglichkeit besteht lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.

Aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses in Österreich in Betracht gezogen werden.

Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres