Titel Branche
Agua Voigas Tanz und Chor
Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
Erlauftaler Bogensportverein Bogenschützen
ESV Gresten Eisschützen
Fischereiverein Kartäuserteiche Fischerei
Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kinderfreunde Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
Österreichischer Rassehundeverein Verein
Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
Privilegierter Schützenverein Gresten 1667 Sport
Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Aufschub des Zivildienstes

Allgemeine Informationen

Ein Zivildienstpflichtiger wird grundsätzlich zum frühest möglichen Termin ab Feststellung der Zivildienstpflicht (positiver Feststellungsbescheid) zugewiesen.

Wenn der Zivildienstpflichtige noch für eine kurze Zeit in Ausbildung ist, wird geraten, einen Zuweisungswunsch für einen Termin nach Ausbildungsabschluss bekannt zu geben. Falls die Ausbildung jedoch noch längere Zeit dauert, kann ein Aufschub der Zivildienstleistung für die Dauer dieser Ausbildung beantragt werden.

Voraussetzungen

Ein Aufschub wird grundsätzlich nur für eine Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung gewährt, die bereits vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen wurde. Für eine später begonnene Ausbildung (z.B. Studium nach Matura) ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außergewöhnliche Härte bzw. ein bedeutender Nachteil entstehen würde.

Fristen

Die maximal mögliche Frist für einen Aufschub ist der 15. September des Kalenderjahres, in dem der Zivildienstpflichtige 28 Jahre alt wird.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Aufschub für Zivildienstpflichtige"
  • Begründungsbestätigung (z.B. Lehrvertrag, Schul- oder Inskriptionsbestätigung)
  • Nachweis, welche außerordentlichen Härten mit der Unterbrechung der Ausbildung durch Leistung des Zivildienstes verbunden wären

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt