Titel Branche
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Alpenverein Verein
Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
Dartclub Highlander Dartverein
Eine-Welt-Gruppe Verein
Eisenwurzen Hammerherren- und Goldhaubengruppe Brauchtum
Elternverein Schule
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ESV Gresten Eisschützen
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Freiwillige Feuerwehr Gresten Feuerwehr
Grestner Wirtschaftsgemeinschaft Verein
Hegering Gresten Verein
Imkerverein Verein
Jagdhornbläsergruppe Gresten-Reinsberg Musikensemble
Kameradschaftsbund Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Katholische Jugend Verein
Katholische Jungschar Verein
Katholische Männerbewegung Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kirchenchor Musikensemble
Kriegsopfer- und Behindertenverband Ortsgruppe Gresten Verein
Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
Musikverein Ortskapelle Gresten Musikensemble
Naturfreunde Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
ÖAAB Verein
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Pensionistenverband Verein
Pferdefreunde Gresten Pferdesport
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Radclub Kleines Erlauftal Gresten Verein
Reitclub Eisenwurzen Pferdesport
Rodelverein Voralpen Sport
SC Welser Profile Raika Gresten-Reinsberg Fußball
Segelclub Kleines Erlauftal Sport
Senioren der Pfarre Gresten Verein
SKG Welser Sport
Tennisclub Raiba Gresten Sport
Theaterensemble Kultur
Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
Verein Kulturschmiede Kultur
Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Fahrprüfung

Theoretische Fahrprüfung

Der theoretische Teil der Fahrprüfung wird als Computerprüfung in der Fahrschule (→ WKO) abgelegt (möglich in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache). Die praktische Fahrprüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.

Voraussetzung für den Antritt zur theoretischen Fahrprüfung ist das Vorliegen eines gültigen ärztlichen Gutachtens und die Absolvierung der theoretischen Ausbildung in einer Fahrschule.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Gebühren

  • 11 Euro für den Erstantritt für eine Klasse
  • 16,50 Euro für den Erstantritt für zwei Klassen

Sperrfrist für Wiederantritt

Kandidatinnen/Kandidaten, die im Rahmen der theoretischen Fahrprüfung

  • unerlaubte technische Hilfsmittel verwenden oder verwendet haben und
  • sich dabei der Unterstützung durch andere nicht im Prüfungsraum befindlicher Personen bedienen und
  • deren theoretische Fahrprüfung aus diesem Grund abgebrochen (und daher nicht bewertet werden konnte) und/oder negativ bewertet wurde,

dürfen zur Wiederholung dieser Prüfung erst nach Ablauf von neun Monaten antreten.

Hat die Kandidatin/der Kandidat die theoretische Fahrprüfung positiv abgelegt, hat sie/er 18 Monate Zeit, um zur praktischen Fahrprüfung anzutreten, sonst ist die theoretische Fahrprüfung zu wiederholen.

Praktische Fahrprüfung

Die praktische Fahrprüfung kann nach der bestandenen Theorieprüfung und frühestens mit Erreichen des für die angestrebte Lenkberechtigung erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

Zum praktischen Teil der Fahrprüfung kann eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Gebühren

  • 60 Euro pro Klasse und Antritt: für die Klassen A, B, BE und F
  • Je 90 Euro für die anderen Klassen und Unterklassen
  • 180 Euro für die kombinierte praktische Prüfung für die Klassen C (C1) und D (D1) mit der Prüfung für den Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises

Im Anschluss an die praktische Fahrprüfung wird von der Fahrprüferin/ vom Fahrprüfer ein vorläufiger Führerschein und ein Kostenblatt ausgehändigt. Die Prüfgebühren sind gemeinsam mit der Führerscheingebühr mittels Zahlschein zu entrichten.

Wenn die Prüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf das Lenken solcher Fahrzeuge beschränkt (Ausnahme: Klasse C, sofern die Prüfung der Klasse B auf einem Prüfungsfahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe abgelegt wurde).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur