Titel Branche
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Blasorchester Gresten Musikensemble
Brandhilfeverein Gresten und Umgebung Verein
Buggy Racing Club Ötscherland Verein
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Katholische Männerbewegung Verein
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Modellfliegerclub Eisenstraße Verein
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NÖs Senioren Ortsgruppe Gresten Verein
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Segelclub Kleines Erlauftal Sport
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Theatergruppe die 3 Kultur
Toyota Fanclub Ötscherland Sport
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Verein Volkshaus Gresten Kultur
Wirtschaftsbund Verein
Zweigverein d. Landesgartenbauver. NÖ Verein

Mahnung

Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

Hinweis

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

Letzte Aktualisierung: 16. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion