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Abhaltung von Trauerfeiern

Auf Grund der Verordnung der Bundesregierung und des Landes NÖ sind folgende Verordnungen für Trauerfeiern erlassen:
Trauerfeiern dürfen in erster Linie nicht mehr stattfinden.

Sollte eine Erdbestattung gewünscht sein, so darf diese NUR im Freien (Friedhof) stattfinden und hierbei dürfen sich im gesamten Friedhof nur 5 Personen aufhalten mit einem Abstand von min. 1 Meter!

Für Urnenbeisetzungen gilt das Selbige!
Bei Urnenbestattungen ist es jedoch möglich, die Trauerfeier zu verschieben bis die Corona Verordnung aufgehoben ist und
erst dann die Trauerfeier inklusive Heiliger Messe feiert!

Bestattung Unterberger